Bei uns können Sie als Jäger Wildbret aus der Region verkaufen
Als Jäger bieten wir Ihnen die Möglichkeit, aus der Region erlegtes Wild an uns, zu den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Die Anlieferung erfolgt nach telefonischer Absprache, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
Grundsätzlich gilt:
Als Jäger sind Sie kundige Person und dürfen nur für den Verzehr genusstaugliches Wildbret in den Verkehr bringen. Die Untersuchung auf bedenkliche Merkmale ist beim Aufbrechen durchzuführen und wird beim Ankauf von uns schriftlich und nachvollziehbar festgehalten. Nach dem Erlegen muss unmittelbar das Aufbrechen des Wildkörpers erfolgen. Der Transport muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung ausgeschlossen ist. Der Ankauf erfolgt bei Reh- und Rotwild ohne Haupt, in der Decke.
Der Ankauf ist ausgeschlossen bei:
1.) Fallwild (durch natürlichen Tod gestorben)
2.) Verunfalltes Wild (durch Fahrzeuge, im Brunftkampf oder durch wildernden Hund getötet) ist als Lebensmittel für den Menschen untauglich; ein Inverkehrbringen ist strafbar!
3.) Gatterwild
4.) Stark verschmutztes oder unsachgemäß versorgtes Wild
5.) Rauschige Keiler
Wildzerlegung ohne Ankauf:
Gerne zerlegen wir auch Ihr selbst erlegtes Wild, zur eigenen Verwendung.